VoP: Überprüfung der Leistungsberechtigten

Ein Datum, eine Verschiebung

Der VoP-Service (Verification of Payee) ist ein Angebot, das Banken ab dem 9. Oktober 2025 gemäß der europäischen Richtlinie 2024/886 vom 13. März 2024 bereitstellen müssen.

Ursprünglich zum Schutz von Überweisungen zwischen Privatpersonen (die definitionsgemäß einheitlich sind) konzipiert, zeigen Unternehmen ein starkes Interesse an diesem Angebot, insbesondere mit der zunehmenden Verbreitung von Sofortzahlungen.

Einige Banken haben den stark gestiegenen Bedarf von Unternehmen an diesem Service jedoch nicht vorhergesehen. Sie müssen daher ihre IT-Infrastruktur dringend modernisieren, um die schnelle Verarbeitung von Zahlungskampagnen mit Hunderten oder Tausenden von Transaktionen zu bewältigen.
Unternehmen sollten sich keine allzu großen Sorgen machen, wenn ihr Bankberater sie darüber informiert, dass sich die Verfügbarkeit des Services um einige Monate verzögert.

Diese Zeitspanne sollte genutzt werden, um sich gut vorzubereiten, indem man die Bankdaten so schnell wie möglich in Datenbanken von Drittanbietern überprüft.

Der Prozess

Im Rahmen des VoP-Angebots sendet das Unternehmen seiner Bank eine Zahlungsdatei und bittet diese, zunächst die Bankdaten der Zahlungsempfänger zu überprüfen.

Bei diesen Begünstigten kann es sich um natürliche Personen handeln (die Überprüfung erfolgt dann in der Kontobeschreibung) oder um juristische Personen (die Überprüfung erfolgt dann in der SIREN, der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder dem LEI-Code).

Innerhalb von 5 Sekunden muss die Bank dann eine der 4 unten stehenden Antworten zurückgeben, die NEOFI verwendet, um die Verarbeitung im Unternehmen zu automatisieren:

Übereinstimmung: Alles in Ordnung.
Fast übereinstimmend: Ein oder zwei Buchstaben weichen ab (diese Art der Rückgabe ist bei der Überprüfung einer juristischen Person nicht möglich).
Keine Übereinstimmung: Die Kontaktdaten stimmen nicht überein.
Nicht übereinstimmend: Es gab ein technisches Problem.

Diese Bankrückmeldungen werden in einem XML-Format gesendet, das als VSR (VoP Status Report) bezeichnet wird.

Aufbauend auf seiner Expertise im Lesen dieser XML-Formate hat NEOFI das NEOFI Compliance- , das die folgenden Funktionen zur Automatisierung des Prozesses nutzt:

Versand einer lesbaren und nutzbaren E-Mail mit Details zu nicht übereinstimmenden Transaktionen
. • Anzeige nicht nutzbarer Transaktionen (keine Übereinstimmung und nicht übereinstimmende Transaktionen) zur Information und korrigierbarer Transaktionen (nahezu übereinstimmende Transaktionen) zur weiteren Vorgehensweise: Korrigieren? Senden? Löschen?
Neugruppierung der übereinstimmenden Transaktionen (Hinzufügen der korrigierten Transaktionen) zur Einreichung zur Validierung/Unterschrift.
Alternativ kann NEOFI zur Zeitersparnis so konfiguriert werden, dass alle übereinstimmenden Transaktionen automatisch zur sofortigen Bearbeitung an die Bank zurückgesendet werden.

 

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